Wichtige medizinische Informationen für Piloten
Berufspiloten müssen in regelmäßigen Abständen zum Augenarzt, die nächste Fälligkeit steht im Tauglichkeitszeugnis unter „Nächste erweiterte Untersuchung“.
Privatpiloten müssen bei der Erstuntersuchung, beim Erhalt oder ÄNDERUNG einer Brille oder nach Augenoperation zum Augenarzt. Es ist jedesmal der vollständige Augenbefund gemäß Vorgabe LBA zu erheben.
Und noch eine Bitte: Bitte lassen Sie sich als Pilot NICHT ohne Rücksprache mit dem Fliegerarzt die Augen operieren. Selbst nach einer einfachen Star-Operation sind Sie MINDESTENS 3 Monate untauglich. Andere Operationen können dauerhaft untauglich machen.
Sie dürfen grundsätzlich zu jedem Augenarzt, aber nach schlechten Erfahrungen möchte ich Ihnen explizit unsere Kooperationspartner ans Herz legen:
Privatpiloten müssen bei der Erstuntersuchung, beim Erhalt oder ÄNDERUNG einer Brille oder nach Augenoperation zum Augenarzt. Es ist jedesmal der vollständige Augenbefund gemäß Vorgabe LBA zu erheben.
Und noch eine Bitte: Bitte lassen Sie sich als Pilot NICHT ohne Rücksprache mit dem Fliegerarzt die Augen operieren. Selbst nach einer einfachen Star-Operation sind Sie MINDESTENS 3 Monate untauglich. Andere Operationen können dauerhaft untauglich machen.
Sie dürfen grundsätzlich zu jedem Augenarzt, aber nach schlechten Erfahrungen möchte ich Ihnen explizit unsere Kooperationspartner ans Herz legen:
Unsere Kooperations-Augenärzte sind:
Maximilian Jochem, Bismarckstr. 4, Memmingen Tel 961245 und 73303 , E-Mail augenarztpraxis.bismarckstr@gmail.com
Dr. M. Pietschmann, Marktplatz 39, Ochsenhausen Tel 07352/3066
Maximilian Jochem, Bismarckstr. 4, Memmingen Tel 961245 und 73303 , E-Mail augenarztpraxis.bismarckstr@gmail.com
Dr. M. Pietschmann, Marktplatz 39, Ochsenhausen Tel 07352/3066
Achtung: Operationen am Auge sind auf jeden Fall mit einer vorübergehenden, möglicherweise auch mit einer dauerhaften Fluguntauglichkeit behaftet!! Bitte fragen Sie uns VORHER!
Bei Verordnung von Medikamenten, z.B. durch den Hausarzt oder bei Operationen dürfen Sie als Privatpilot nicht fliegen, wenn Sie sich „nicht absolut sicher sind, das die Behandlungen oder Arzneimittel die mit der sicheren Ausübung der Lizenz verbundenen Rechte nicht beeinträchtigen. Sollten …Zweifel bestehen…ist der Rat eines…flugmedizinischen Sachverständigen (also Fliegerarzt) einzuholen.“ Berufspiloten müssen dabei in jedem Falle den Fliegerarzt kontaktieren.
Nichtbefolgung kann schwerwiegende juristische Konsequenzen wie das Begehen einer Straftat oder völligen Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Bei Verordnung von Medikamenten, z.B. durch den Hausarzt oder bei Operationen dürfen Sie als Privatpilot nicht fliegen, wenn Sie sich „nicht absolut sicher sind, das die Behandlungen oder Arzneimittel die mit der sicheren Ausübung der Lizenz verbundenen Rechte nicht beeinträchtigen. Sollten …Zweifel bestehen…ist der Rat eines…flugmedizinischen Sachverständigen (also Fliegerarzt) einzuholen.“ Berufspiloten müssen dabei in jedem Falle den Fliegerarzt kontaktieren.
Nichtbefolgung kann schwerwiegende juristische Konsequenzen wie das Begehen einer Straftat oder völligen Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.